Der ESD-Berater ist ein Geschäftsfeld des Ingenieurbüro Päselt

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung (Vertrag) zwischen dem Auftraggeber (nur gewerbliche Kunden) und dem Ingenieurbüro Päselt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beide Parteien und werden mit Auftragserteilung, i.d.R. ein schriftlich bestätigtes Angebot, durch den Auftraggeber anerkannt. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB's ist nur dann gültig, wenn sie durch das Ingenieurbüro Päselt schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Pflichten des Auftragsgebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Der Auftraggeber hat dem Ingenieurbüro Päselt unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Ingenieurbüros Päselt und seiner Mitarbeiter beeinträchtigen könnte. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Pflicht oder kommt er mit der Annahme bzw. Abnahme der vom Ingenieurbüro Päselt angebotenen Leistung in Verzug, so ist das Ingenieurbüro Päselt berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Bei Verzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber ist das Ingenieurbüro Päselt berechtigt, Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens zu verlangen mindestens jedoch die Hälfte des Netto-Auftragswertes.

3. Haftung

Das Ingenieurbüro Päselt schließt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Das Ingenieurbüro Päselt haftet nicht für die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Auftraggeber mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von dem Ingenieurbüro Päselt vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. 

Das Ingenieurbüro Päselt übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Seiten des Ingenieurbüros Päselt, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Auftraggebers zu genügen. Der Auftraggeber hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen von Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Veranstaltungsort.

Die Beratung, Moderation, Schulung und Messungen ist eine Dienstleistung, die nach bestem Fachwissen erfolgt und Ihrer Mitarbeit bedarf. Die Beratung, Moderation, Schulung und Messungen erfolgt, wie bei den beratenden Berufen üblich, ohne Gewährleistung.

4. Copyright/Urheberrechte

Sämtliche Seminarunterlagen bzw. Arbeitsunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Die Trainingsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Jegliche Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung, auch in Teilen der Unterlagen, sind untersagt. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

5. Vertraulichkeit und Geheimhaltungen

Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen und „vertrauliche Informationen“ werden von dem Ingenieurbüro Päselt sorgsam behandelt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt. Das Ingenieurbüro Päselt ist verpflichtet, alle Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie aufgrund einer Vertragsanbahnung oder einer Vertragsabwicklung vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Daten, insbesondere geschäftlicher, kommerzieller und technischer Art, gleich in welcher Form, die zwischen den Vertragsparteien, im Zusammenhang mit einem erteilten Auftrag ausgetauscht werden und als „vertraulich“ oder ähnlich gekennzeichnet oder bei vernünftiger Beurteilung als Betriebsgeheimnisse erkennbar sind. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind auch Kopien oder Zusammenfassungen von vertraulichen Informationen sowie Produktmuster und Produktprototypen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Ingenieurbüros zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

6. Zahlungsbedingungen

Durch das Ingenieurbüro Päselt erstellten Angebote sind grundsätzlich 30 Tage ab Erstellungsdatum bindend. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart. Bis zur Begleichung des vollständigen Rechnungsbetrages bleiben alle Rechte an erbrachten Lieferungen und Leistungen im Eigentum des Ingenieurbüros Päselt. Eine Vergütung der durch das Ingenieurbüro Päselt erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt grundsätzlich in Euro.

Bei der Anmeldung zu offenen Seminaren ist der Rechnungsbetrag im Voraus nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen netto (ohne Abzug) zu begleichen. Zahlungen sind für das Ingenieurbüro Päselt grundsätzlich kostenfrei zu leisten.

7. Inhouse Seminare

Inhouse-Seminare werden beim Auftraggeber vor Ort durchgeführt. Vom Auftraggeber werden geeignete Räumlichkeiten und die notwendigen Hilfsmittel (z.B. Beamer, Flipchart, …) zur Verfügung zu stellen. Die Anforderungen sind im Vorfeld mit dem Auftragnehmer abzusprechen. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die jeweils vereinbarten Regelungen.

8. Offene Seminare

Offene Seminare werden auf der Webseite des Ingenieurbüros Päselt bzw. ESD-Berater öffentlich ausgeschrieben. Eine Anmeldung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Da die Teilnehmeranzahl für die Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. 

Nach einer erfolgreichen Anmeldung, erhält der Auftraggeber eine schriftliche  Anmeldebestätigung. Spätestens 8 Wochen vor Seminarbeginn erhält der Auftraggeber eine Rechnung, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung abzugsfrei zu begleichen ist. Teilnahmegebühren sind immer im Voraus zu leisten. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zu einer Teilnahme.

9. Kursgebühren

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Seminarbuchung gültigen Preise zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Teilnehmerunterlagen und Pausenverpflegung sind wie im Angebot beschrieben im Preis enthalten.

10. Stornierungen durch den Auftraggeber

Bei schriftlicher Stornierung von offenen Seminaren entsteht bis 8 Wochen vor Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro. Bei einer Stornierung zwischen 8 Wochen und 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet.
Bei einer Stornierung in den letzten beiden Wochen vor Seminarbeginn wird die gesamte Seminargebühr fällig. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Eintreffens der Stornierung beim Ingenieurbüro Päselt. Der Tag des Seminars wird bei der Berechnung der Rechtzeitigkeit der Stornierung nicht mitgerechnet. Eine Ersatzperson kann jederzeit genannt werden.

11. Stornierungen durch den Veranstalter/ Ausfall der Veranstaltung

Das Ingenieurbüro Päselt ist berechtigt, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund – zum Beispiel bei Erkrankung des Trainers oder bei zu geringer Teilnehmerzahl vor Seminarbeginn abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten. In diesem Fall ist es dem Auftraggeber möglich, die Teilnahme für den angebotenen Ersatztermin kostenfrei zu stornieren.

12. Ersatzansprüche

Bei einer Seminarabsage durch das Ingenieurbüro Päselt besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinne oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

13. Elektrische Messungen beim Auftraggeber

Zur Durchführung von elektrischen Messungen vor Ort beim Auftraggeber wird eine ordnungsgemäße Schutzleiterfunktion [gemäß BGV A3] für jede zugängliche Schukosteckdose vorausgesetzt und muss auf Wunsch mit einer aktuellen Schutzleiterüberprüfung nachgewiesen werden. Der Schutzleiter [PE] dient als Bezugspunkt bzw. Messpunkt für elektrische Ableitwiderstandsmessungen. Für auftretende Schäden bzw. Mängel auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Schutzleiterfunktion wird seitens des Ingenieurbüros Päselt keine Haftung übernommen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass durch elektrische Messungen Schutzsicherungen (z.B. FI-Schutzschaltung) auslösen können. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Datenverluste, Maschinenausfälle und etwaigen Schäden.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch das Ingenieurbüro Päselt vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind nur in Schriftform wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Stand: Juni 2018